Regierungsverordnung Nr. 45 / 2026 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 83/2023 Slg. über die Bedingungen für die Gewährung von Direktzahlungen an Landwirte in der geänderten Fassung und andere damit zusammenhängende Regierungsvorschriften

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