Regierungsverordnung Nr. 45 / 2026 Coll.
Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 83/2023 Slg. über die Bedingungen für die Gewährung von Direktzahlungen an Landwirte in der geänderten Fassung und andere damit zusammenhängende Regierungsvorschriften
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.