Regierungsverordnung Nr. 45 / 2024 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 64/2023 Slg. über die Bedingungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Verteidigung der Schweinehaltung durch Impfung und der Verordnung Nr. 70/2023 Slg. über die Bedingungen für die Durchführung von Tierschutzmaßnahmen

Zeitliche Textfassungen

01.03.2024 Aktuell
In Kraft seit 01.03.2024
29.02.2024 Verkündet
In Kraft seit 29.02.2024
29.02.2024 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 29.02.2024 bis 29.02.2024

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