Bestellnummer 45 / 2022 Coll.

Entschließung Nr. 161 der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 04.03.2022
45.
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 3. März 2022
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution Nr. 147 vom 2. März 2022, mit der die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik, wegen einer Migrationswelle in großem Maßstab in der Tschechischen Republik und gemäß § 5 b), c, f) und f) sowie § 6 Abs. 1 c) und d), § 6
Regierung
Um die Kontinuität der Bereitstellung von unsicheren Sozialleistungen und die Zertifizierung einer Person mit Behinderungen des Arbeitsamts der Tschechischen Republik und des Ministeriums für Arbeit und Soziales zu gewährleisten, für die Dauer des Notfallverfahrens gemäß Gesetz Nr. 117 / 1995 Slg., über staatliche Sozialhilfe, geändert, Gesetz Nr. 111 / 2006 Slg., über die Assistenz in den materiellen Notwendigkeiten, geändert, Gesetz Nr. 108 / 2006 Slg.
1. In einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren kann der erste Rechtsakt im Verfahren zur Annahme einer Entscheidung in der Sache sein; in Fällen, in denen das Gesetz vorsieht, dass keine Entscheidung getroffen werden soll, kann der erste Rechtsakt im Verfahren eine schriftliche Notifizierung ausstellen, die nicht in seinen eigenen Händen abgegeben wird;
2. in Verfahren, die auf Antrag eingeleitet werden, wenn die Bedingungen für den Anspruch auf die Leistung, die Zahlung der Leistung und deren Höhe unbestritten sind, kann der erste Rechtsakt des Verfahrens in der Sache zu beurteilen sein; in Fällen, in denen das Gesetz vorsieht, dass eine Entscheidung nicht getroffen werden soll, kann der erste Rechtsakt eine schriftliche Mitteilung ausstellen, die nicht in seinen eigenen Händen abgegeben wird;
3. der Antrag auf eine Leistung und die Identifizierung einer behinderten Person kann auch elektronisch auf dem vom Ministerium für Arbeit und Soziales vorgeschriebenen Formular ohne die garantierte elektronische Unterschrift eingereicht oder mit einer handschriftlichen Unterschrift gescannt oder fotografiert werden, wobei die beantragte Erteilung einer Genehmigung in der zweiten Verwaltungsbescheinigung in Absatz 37 Absatz 4 der zweiten Verwaltungsbescheinigung entsprechend erfolgt;
4. Bei Anträgen auf wiederkehrende Beihilfeleistungen in einem materiellen Notstand wird die örtliche Gerichtsbarkeit des Regionalen Zweiges des Arbeitsamts der Tschechischen Republik von dem Ort geregelt, an dem der Antragsteller wohnt; § 67 Abs. 1 und 2 des Gesetzes Nr. 111 / 2006 Slg., über Beihilfen in materieller Not, geändert, gilt nicht.
Sie werden
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales,
Generaldirektor des Arbeitsamts der Tschechischen Republik
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung Nr. 45/2022 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK zur Annahme von Krisenmaßnahmen
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
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Verkündungsdatum04.03.2022
In Kraft seit-
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Status Gültig
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