Dekret Nr. 45 / 2014 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 422 / 2008 Slg. über die Festlegung engerer Anforderungen, um die Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind, in der Fassung des Erlasses Nr. 339 / 2012 Slg.

Gültig In Kraft seit 21.03.2014
Inhalt
45.
ERKLÄRUNG
vom 18. März 2014
zur Änderung des Erlasses Nr. 422 / 2008 Slg., mit genaueren Anforderungen, um die Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen für den menschlichen Gebrauch zu gewährleisten, geändert durch das Erlass Nr. 339 / 2012 Slg.
Gemäß Artikel 29 des Gesetzes Nr. 296 / 2008 Slg., über die Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind, und über die Änderung der damit zusammenhängenden Gesetze (Act on Human Tissue and Cells), geändert durch Gesetz Nr. 77 / 2012 Slg., ("das Gesetz") zur Umsetzung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes:
Čl. I
In Anhang 5 Nummer 3.4 des Erlasses Nr. 422 / 2008 Slg. wird ein engerer Bedarf festgelegt, um die Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind, in der durch das Erlass Nr. 339 / 2012 Slg. geänderten Fassung, zu gewährleisten, dass das Wort "Entscheidung " durch das Wort" ersetzt wird.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
MUDr.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 45 / 2014 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 422 / 2008 Coll., zur Festlegung genauerer Anforderungen, um die Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen für den menschlichen Gebrauch, geändert durch Dekret Nr. 339 / 2012 Coll.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.03.2014
In Kraft seit21.03.2014
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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