Verordnung Nr. 45/1985
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Festlegung der Angaben über die Aufnahme und Beendigung der Beschäftigung in Zivilzeugnissen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.