Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 45/1983
Wirtschaftskodex (vollständiger Text des Wirtschaftskodex, wie aus nachfolgenden rechtlichen Änderungen und Ergänzungen ersichtlich)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.