Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 45/1983

Wirtschaftskodex (vollständiger Text des Wirtschaftskodex, wie aus nachfolgenden rechtlichen Änderungen und Ergänzungen ersichtlich)

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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