Regelung Nr. 45 / 1949 Coll.

Verordnung über die obligatorische Einrichtung von Schecks lokaler nationaler Ausschüsse und ihre obligatorische Beteiligung am Scheckdienst Postsparkasse, nationales Unternehmen

Zeitliche Textfassungen

Keine Fassungen verfügbar.

Novellierungen

Keine Novellierungen verfügbar.

Favoriten
Browserverlauf