Regelung Nr. 45 / 1949 Coll.
Verordnung über die obligatorische Einrichtung von Schecks lokaler nationaler Ausschüsse und ihre obligatorische Beteiligung am Scheckdienst Postsparkasse, nationales Unternehmen
Zeitliche Textfassungen
Keine Fassungen verfügbar.
Novellierungen
Keine Novellierungen verfügbar.