Regierungsverordnung Nr. 45 / 1946 Coll.
Verordnung zur Festlegung der Satzung und Geschäftsordnung der nationalen Rückforderungsfonds
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.