Regierungsverordnung Nr. 447 / 2011 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 77/2008 Slg. über die Festsetzung der finanziellen Grenzen für die Zwecke des öffentlichen Beschaffungsgesetzes, über die Definition der von der Tschechischen Republik erworbenen Waren - Verteidigungsministerium, für die eine bestimmte finanzielle Grenze gilt, und über die Umwandlung der Beträge gemäß dem Gesetz über öffentliche Beschaffung in Euro in tschechische Währung, geändert, und der Regierungsverordnung Nr. 78/2008 Slg., über die Festlegung der finanziellen Grenzen für die Regierung

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