Gesetz Nr. 444 / 2011 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 36 / 1967 Slg., über Sachverständige und Dolmetscher, geändert
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.