Dekret Nr. 444 / 2008 Coll.
Verordnung über die medizinische Eignung eines Kandidaten für die Beschäftigung eines Beamten, eines Kandidaten und eines Beamten der Polizei
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.