Regierungsverordnung Nr. 44 / 2009 Coll.

Regierungsverordnung über die Besatzung von Soldaten der tschechischen Armee, die Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik vom 13. Februar 2009 bis zum 3. März 2009 ausführen

Gültig In Kraft seit 11.02.2009
44.
REGIERUNGSORDNUNG
vom 26. Januar 2009
über die Besatzung von Soldaten der Armee der Tschechischen Republik in der Zeit vom 13. Februar 2009 bis 3. März 2009
Die Regierung bestellt gemäß § 14 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 219 / 1999 Slg., über die Streitkräfte der Tschechischen Republik und gemäß § 22 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 273 / 2008 Slg., über die Polizei der Tschechischen Republik:
§ 1
Für die Erfüllung der Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik bei der Sicherstellung der internen Ordnung und Sicherheit in der Tschechischen Republik werden zwischen dem 13. Februar 2009 und dem 3. März 2009 maximal 300 Soldaten im aktiven Dienst eingesetzt.
§ 2
Soldaten im aktiven Dienst führen unter dem Befehl eines Mitglieds der Polizei der Tschechischen Republik Aufgaben nach § 1 durch. Soldaten im aktiven Dienst führen mit Waffen Zölle.
§ 3
Der Verteidigungsminister benennt Soldaten im aktiven Dienst, einschließlich militärischer Ausrüstung und Ausrüstung, um ihre Aufgaben nach Abschnitt 1 zu erfüllen.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Topolánek v. r.
Innenminister:
MUDr. Mgr. Langer v. r.
Verteidigungsminister:
JUDr. Parkan gegen r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 44 / 2009 Coll., über die Besetzung von Soldaten der Tschechischen Armee Aufgaben der tschechischen Polizei in der Zeit vom 13. Februar 2009 bis 3. März 2009
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum11.02.2009
In Kraft seit11.02.2009
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf