Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 44 / 2006 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad und Änderungen von Tarifverträgen mit höherem Grad

Gültig
44.
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 7. Februar 2006
über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad und Änderungen von Tarifverträgen mit höherem Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales stellt fest, dass gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg. über Tarifverhandlungen in der geänderten Fassung zwischen 1.1.2006 und 31.1.2006 folgende Tarifverträge mit höherem Grad und die folgenden Ergänzungen zu Tarifverträgen mit höherem Grad hinterlegt wurden:
1. Sammelvertrag eines höheren Abschlusses (von 20. Dezember 2005 für den Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006) zwischen
Gewerkschaft der Agrar- und Ernährungsarbeiter - Vereinigung der Freigewerkschaften der Tschechischen Republik
und
Die Landwirtschaftsunion der Tschechischen Republik.
2. Sammelvertrag eines höheren Abschlusses (von 21. Dezember 2005 für den Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006) zwischen
Gewerkschaft der Verkehrsarbeiter, Straßenwirtschaft
und Autoreparatur von Böhmen und Mähren - Sektion der Straßenwirtschaft
und
Die Verkehrsunion der Tschechischen Republik - Abschnitt der Straßenwirtschaft.
3. Sammelvertrag mit höherem Abschluss (für a. s. und s. r. o.) (von 21. Dezember 2005 für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006) zwischen
Gewerkschaft der Verkehrsarbeiter, Straßenwirtschaft und Autoreparatur Tschechien und Mähren - Abschnitt der Straßenverkehrswirtschaft
und
Die Verkehrsunion der Tschechischen Republik - Abschnitt der Straßenwirtschaft.
(4) Anlage 1 (28. Dezember 2005) zum Tarifvertrag mit einem zwischen
ECHO
und
Der Verband der chemischen Industrie der Tschechischen Republik.
5. Sammelvertrag eines höheren Abschlusses (von 11. Januar 2006 für den Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2008) zwischen
EGHO Gewerkschaft,
Tschechische Energieunion,
Gewerkschaft der Arbeitnehmer von Kernkraftwerken
und
Die Tschechische Union der Arbeitnehmer in Energie.
(6) Anlage 1 (von 11. Januar 2006) zum Kollektivvertrag eines höheren Abschlusses zwischen:
Gewerkschaft Bau der Tschechischen Republik,
Gewerkschaft der Verkehrsarbeiter, Straßenwirtschaft und Autoreparatur Tschechisch und Mähren
und
Der Verband der Unternehmer im Bau in der Tschechischen Republik.
Minister:
Ing. Škromach v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 44 / 2006 Coll. über die Hinterlegung von Tarifverträgen mit höherem Grad und Änderungen von Tarifverträgen mit höherem Grad
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Verkündungsdatum20.02.2006
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