Gesetz Nr. 44/1994
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 119 / 1992 Coll., über Reiserückerstattungen
Gültig
In Kraft seit 21.03.1994
44.
Recht
vom 16. Februar 1994
zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 119 / 1992 Coll., über Reiserückerstattungen
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Gesetz Nr. 119/1992 Slg., über Reiserückerstattungen, wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Absatz 1 werden die Worte "Arbeit und zum Zeitpunkt der Annahme" das Wort "a" durch ein Komma ersetzt, und die Worte "Arbeit" werden nach den Worten "Arbeit und wenn sie der Arbeit im Ausland zugeordnet sind" eingefügt.
2. In Artikel 24 werden die Worte "Arbeit und Akzeptanz" durch" a" ersetzt und die Worte "Arbeit "nach den Worten" eingefügt" und wenn sie der Arbeit im Ausland zugeordnet '.
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Uhde v. r.
Havel v. r.
Klaus v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Gesetz Nr. 44 / 1994 Slg., zur Änderung und Ergänzung von Gesetz Nr. 119 / 1992 Slg., über Reiserückerstattungen |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 21.03.1994 |
|---|---|
| In Kraft seit | 21.03.1994 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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