Regierungsverordnung Nr. 436 / 2023 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 220 / 2019 Slg. über die maximale Anzahl der Visumanträge für den Aufenthalt über 90 Tage für Geschäftszwecke, Anträge auf langfristige Aufenthaltsgenehmigungen für Investitionen und Anträge auf eine Karte, die in der repräsentativen Stelle eingereicht werden kann, in der geänderten Fassung
Diese Vorschrift verweist auf
Regierungsverordnung Nr. 220 / 2019 Coll.
Ändert
Verordnung der Regierung über die maximale Anzahl der Visumanträge für Aufenthal...
Gesetz Nr. 326 / 1999
Führt durch
Gesetz über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über d...
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.