Regierungsverordnung Nr. 434 / 2017 Coll.
Die Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 351 / 2013 Slg. bestimmt die Höhe der Zinsen für Zahlungsverzug und die mit der Forderung verbundenen Kosten, bestimmt die Vergütung des Liquidators, des Liquidators und des Mitglieds der vom Gericht benannten Stelle und regelt bestimmte Fragen des Handelsblatts und der öffentlichen Register der juristischen und natürlichen Personen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.