Erlass der Regierung der Tschechischen Republik Nr. 43 / 1993 Coll.
Erlass der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung und Ergänzung des Erlasses der Regierung der Tschechischen Republik Nr. 253 / 1992 Slg., über die Lohnquoten der Arbeitnehmer der öffentlichen Hand, bestimmte andere Institutionen und Gemeinden
Gültig
In Kraft seit 31.12.1992
ANHANG
Regierungsverordnung
Tschechische Republik
vom 18. Dezember 1992
zur Änderung und Ergänzung des Erlasses der Regierung der Tschechischen Republik Nr. 253 / 1992 Slg. über die Lohnquoten der Arbeitnehmer der öffentlichen Verwaltungen, bestimmter anderer Institutionen und Gemeinden
Die Regierung der Tschechischen Republik bestellt gemäß § 23 Abs. 1 a, b, d) und e) des Gesetzes Nr. 143 / 1992 Slg. über das Gehalt und die Bezüge der Dienstpflicht im Haushalt und in bestimmten anderen Organisationen und Einrichtungen:
Verordnung der Regierung der Tschechischen Republik Nr. 253 / 1992 Slg. über die Lohnquoten der Arbeitnehmer der öffentlichen Hand, bestimmter anderer Behörden und Kommunen wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1 (2) e) lautet wie folgt:
"(e) Amt für Gesetzgebung und öffentliche Verwaltung der Tschechischen Republik",
2. In Artikel 1 Absatz 2 werden die Buchstaben e und f als Buchstaben f und g umnummeriert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Klaus v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret der Regierung der Tschechischen Republik Nr. 43 / 1993 Slg., zur Änderung und Ergänzung des Dekrets der Regierung der Tschechischen Republik Nr. 253 / 1992 Slg., über die Lohnverhältnisse der Arbeitnehmer der öffentlichen Verwaltungen, bestimmte andere Institutionen und Gemeinden |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 31.12.1992 |
|---|---|
| In Kraft seit | 31.12.1992 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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