Verordnung des Außenministers Nr. 43/1983
Erlass des Außenministers über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen und von wissenschaftlichen Werten und Titeln, die in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und in der Volksrepublik Bulgarien ausgestellt wurden
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.