Verfassungsgesetz Nr. 43 / 1971 Coll.
Verfassungsrecht zur Änderung der Artikel 86 der Verfassung und der Artikel 30 und 103 des Verfassungsgesetzes über die Tschechoslowakische Föderation
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.