Gesetz Nr. 428 / 2012 Coll.
Gesetz über die Vermögensabwicklung mit Kirchen und religiösen Gesellschaften und über die Änderung bestimmter Gesetze (Gesetz über die Vermögensabwicklung mit Kirchen und religiösen Gesellschaften)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.