Gesetz Nr. 425/2002

Gesetz zur Festlegung außergewöhnlicher Maßnahmen für das Jahr 2003 zur Bestimmung des Gehaltsbetrags und einer gewissen Erstattung der Ausgaben, die mit der Erfüllung der Aufgaben der Vertreter der staatlichen Behörde und bestimmter staatlicher Stellen, Richter und Staatsanwälte verbunden sind, und zur Festsetzung des Gehaltsniveaus für diese Personen im ersten und zweiten Halbjahr 2003

Zeitliche Textfassungen

01.10.2002 Verkündet
In Kraft seit 01.10.2002
01.10.2002 Vorherige
In Kraft seit 01.10.2002 bis 31.12.2023

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