Regierungsverordnung Nr. 423 / 2016 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 50/2015 Slg. über bestimmte Bedingungen für die Gewährung von Direktzahlungen an Landwirte und zur Änderung bestimmter damit zusammenhängender Regierungsvorschriften in der geänderten Fassung

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