Gesetz Nr. 420 / 2004 Coll.
Gesetz über die Prüfung der Verwaltung der lokalen Behörden und der freiwilligen Vereinigungen der Gemeinden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.