Gesetz Nr. 420/2002
Gesetz zur Verkürzung der Frist für Beamte der Staatsgewalt und bestimmte staatliche Stellen, Richter und Staatsanwälte, die bei vorübergehender Unfähigkeit zur Ausübung ihrer Aufgaben und zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in der Krankenversicherung (Krankenversicherung) und der Rentenversicherung zu zahlen sind
Zeitliche Textfassungen
Novellierungen
01.01.2009