Mitteilung des tschechischen Amtes für Geographische und Katastrale Nr. 42 / 2022 Coll.

Mitteilung des tschechischen Vermessungs- und Cadastralamts zum Zeitpunkt der Eintragung von Daten über die Definition von Eroberungsgebieten im Grundbuch der territorialen Identifizierung, Adressen und Immobilien

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 07.03.2022
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Tschechisches Geografisches und Katastralamt
vom 1. März 2022
über die Veröffentlichung des Datums des Eintrags von Daten über die Definition von Eroberungsgebieten im Grundregister der territorialen Identifizierung, Adressen und Immobilien
Das tschechische Geographic and Catastral Office gemäß Artikel VI Absatz 6 des Gesetzes Nr. 88 / 2021 Coll., zur Änderung des Gesetzes Nr. 44 / 1988 Coll., über den Schutz und die Verwendung von Mineralwasser (Mining Act), in der geänderten Fassung und anderen verwandten Gesetzen, erklärt:
Am 1. April 2022 werden die Daten über die Definition von Eroberungsgebieten in das Grundbuch der territorialen Identifizierung, Adressen und Immobilien eingetragen.
Vorsitzender:
Ing. Abendessen v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des tschechischen Vermessungs- und Kadastralamts Nr. 42 / 2022 Coll. über die Veröffentlichung des Datums, an dem die Daten über die Definition von Eroberungsräumen in das Grundregister der territorialen Identifizierung, Adressen und Immobilien eingetragen werden
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.03.2022
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Rechtsgebiete: Bergbau Verwaltungsrecht

Öffentliche Verträge 2

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226 937 CZK
02.06.2022
Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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