Verordnung des Finanzministeriums Nr. 42 / 2000 Coll.

Verordnung des Finanzministeriums zur Änderung des Erlasses Nr. 227 / 1998 Slg., die eine genauere Definition der Überschrift und des Betrags der Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Krankenversicherungsfonds von Krankenversicherungsunternehmen vorsieht, die Bedingungen für ihre Gründung, Verwendung, die Zulässigkeit der Mittelübertragungen und deren Verwaltung, die Höhe der Kosten für die Tätigkeiten von Krankenversicherungsunternehmen, die von den Mitteln des Grundfonds einschließlich des Berechnungsverfahrens abgedeckt sind, geändert durch

Zeitliche Textfassungen

10.03.2000 Verkündet
In Kraft seit 10.03.2000
10.03.2000 Vorherige
In Kraft seit 10.03.2000 bis 31.12.2003

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