Verordnung des Außenministers Nr. 42/1983
Verordnung des Außenministers über das Konsularübereinkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.