Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 412 / 2024 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Erklärung eines Durchschnittslohns von 100 und siebenundsiebzig jährlich in der Volkswirtschaft über die umgerechnete Zahl der Arbeitnehmer im ersten bis dritten Quartal 2024 im Sinne von § 203a Arbeitsgesetzbuch
Zeitliche Textfassungen
18.12.2024
Verkündet
In Kraft seit 18.12.2024
Novellierungen
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