Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 412 / 2024 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Erklärung eines Durchschnittslohns von 100 und siebenundsiebzig jährlich in der Volkswirtschaft über die umgerechnete Zahl der Arbeitnehmer im ersten bis dritten Quartal 2024 im Sinne von § 203a Arbeitsgesetzbuch

Zeitliche Textfassungen

18.12.2024 Verkündet
In Kraft seit 18.12.2024

Novellierungen

Keine Novellierungen verfügbar.

Favoriten
Browserverlauf