Regierungsverordnung Nr. 41 / 2021 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 215/2020 Slg. über die Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Versicherung und Finanzierung von Ausfuhren mit staatlicher Beihilfe in der geänderten Fassung

Gültig Verordnung In Kraft seit 06.02.2021
Inhalt
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 25. Januar 2021
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 215/2020 Slg. über die Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Versicherung und Finanzierung von Ausfuhren mit staatlicher Beihilfe in der geänderten Fassung
Die Regierung bestellt gemäß §§ 1 Abs. 5 und 4 Abs. 5 und 4 Abs. 7 des Gesetzes Nr. 58 / 1995 Slg., über die Versicherung und Finanzierung der Ausfuhren mit staatlicher Beihilfe und über die Ergänzung des Gesetzes Nr. 166 / 1993 Slg., über das Oberste Prüfungsamt, geändert, geändert durch Gesetz Nr. 214 / 2020 Slg.:
Čl. I
Die Regierungsverordnung Nr. 215/2020 Slg. über die Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Versicherung und Finanzierung von Ausfuhren mit staatlicher Beihilfe, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 308 / 2020 Slg. und Regierungsverordnung Nr. 579 / 2020 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Absatz 2 (4) lautet wie folgt:
"(4) Garantien können nicht den Unternehmen mit der überwiegenden wirtschaftlichen Tätigkeit von Glücksspielen, Casinos und Wettbüros gewährt werden."
2. in Absatz 3 Buchstabe b) wird das Semikolon nach den Worten "(der Exportanteil)" durch "und am Ende des Briefes die Worte" ersetzt; die Empfänger von Krediten, deren Hauptgeschäftsfeld die Unterkunft ist, zeigen der Darlehensbank anstelle des Exportanteils, dass der Anteil des Jahresumsatzes von der Erbringung von Dienstleistungen an ausländische Personen in der Tschechischen Republik mindestens 20% der gesamten Jahresverkäufe im letzten Geschäftsjahr erreicht hat."
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident, Minister für Industrie und Handel und Verkehrsminister:
Doc.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 41 / 2021 Coll. zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 215/2020 Coll. über die Anwendung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Versicherung und Finanzierung von Ausfuhren mit staatlicher Beihilfe in der geänderten Fassung
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum05.02.2021
In Kraft seit06.02.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht Gesundheit

Öffentliche Verträge 2

167 174 CZK
27.05.2021
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Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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