Gesetz Nr. 41 / 2011 Coll.

Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze über die Festlegung von Kapitalanforderungen und Aufsichtsverfahren für Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften und Wertpapierhändler

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 87/1995
Gesetz über Spar- und Kreditgenossenschaften und bestimmte damit verbundene Maßn...
Wird geändert durch
Gesetz Nr. 87/1995
Gesetz über Spar- und Kreditgenossenschaften und bestimmte damit verbundene Maßn...
Führt Übergangsbestimmungen ein
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