Gesetz Nr. 41 / 2011 Coll.
Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze über die Festlegung von Kapitalanforderungen und Aufsichtsverfahren für Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften und Wertpapierhändler
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Gesetz Nr. 87/1995
Wird geändert durch
Gesetz über Spar- und Kreditgenossenschaften und bestimmte damit verbundene Maßn...
Gesetz Nr. 87/1995
Führt Übergangsbestimmungen ein
Gesetz über Spar- und Kreditgenossenschaften und bestimmte damit verbundene Maßn...