Dekret Nr. 41 / 2006 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 512 / 2002 Slg. über die besondere Zuständigkeit der Beamten der Gebietskörperschaften

Gültig In Kraft seit 01.03.2006
ANHANG
Ordnung
vom 7. Februar 2006
zur Änderung des Erlasses Nr. 512 / 2002 Slg. über die besondere Zuständigkeit der Beamten der lokalen Behörden
Das Innenministerium sieht gemäß § 42 die Durchführung des § 21 des Gesetzes Nr. 312 / 2002 Slg. über die Beamten der lokalen und lokalen Behörden und über die Änderung bestimmter Gesetze vor:
Čl. I
Verordnung Nr. 512/2002 Slg. über die besondere Zuständigkeit der Beamten der Gebietskörperschaften wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Absatz 1 wird nach Buchstabe c folgende Nummer d eingefügt:
"d) in Verwaltungsentscheidungen über Führerscheine und Führerscheine",
Die Buchstaben d bis dd werden als Buchstaben e bis e umnumeriert.
2. in Absatz 1 Buchstabe n wird gestrichen.
Die Punkte (o) bis (ee) werden als Buchstaben (n) bis (dd) umnumeriert.
3. in Absatz 1 (1) (bb):
"(bb) im Gesundheits- und Umweltschutz gegen die schädlichen Auswirkungen von Chemikalien und chemischen Produkten und die Verhütung von Unfällen, die durch solche Stoffe verursacht werden, ";
4. Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c
„(cc) bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen und der integrierten Verhütung und Kontrolle der Umweltverschmutzung;
5. In Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d werden die Worte „und die Umweltverträglichkeitsprüfung“ gestrichen.
6. In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c werden die Worte „eingeschriebenes Amt, amtliches Stempel der lokalen Behörde, falls vorhanden, „durch die Worte“ der lokalen Behörde ersetzt".
7. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d wird gestrichen.
Buchstabe e wird unter Buchstabe d umnumeriert.
8. In Absatz 2 Absatz 1 Buchstabe d wird das Wort "offiziell" gestrichen.
9. In Artikel 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
"(3) Die Registrierung für den Sonderprüfungstest wird von einer gebietseigenen selbstständigen Stelle in elektronischer Form durchgeführt, die von einer garantierten elektronischen Signatur unterschrieben wird, die auf einer qualifizierten Bescheinigung basiert, die von einem akkreditierten Zertifizierungsdienstleister im Rahmen eines Sonderrechts oder eines Papiers ausgestellt wird."
10. Im Anhang zum Dekret im Abschnitt "Ministerium für Verkehr und Kommunikation" liest Spalte 1:" Ministerium für Verkehr ".
11. Im Anhang des Erlasses im Abschnitt "Verkehrsministerium" unter der Rubrik "Verkehrswirtschaft" lautet Spalte 4 wie folgt:
"Gesetz Nr. 13 / 1997 Coll., auf dem Straßenverkehr;
- die Ausübung der Zuständigkeit der Straßenverwaltung, insbesondere die Klassifizierung von Straßen, die Entscheidung über Schließungen, spezifische Verwendung, materielle Belastungen, die Bereitstellung von Mobilität und Arbeitsfähigkeit, die Haftung von Straßenbesitzern, den Schutz von Straßen, die Ausübung staatlicher Aufsicht.
Gesetz Nr. 50 / 1976 Slg. über Territorial Planning and Construction Regulations (Construction Act);
- die Ausübung des Mandats einer besonderen Baustelle auf der Straße, die Schaffung von materiellen Belastungen.
12. Im Anhang des Erlasses im Abschnitt "Verkehrsministerium" in Spalte 4 werden die Worte "Gesetz Nr. 247 / 2000 Coll., über den Erwerb und die Verbesserung der beruflichen Kompetenz für die Verwaltung von Kraftfahrzeugen und über Änderungen bestimmter Rechtsakte, geändert, "und die Worte" Gesetz Nr. 361 / 2000 Coll., über den Straßenverkehr und die Änderung bestimmter Rechtsakte" gestrichen.
13. Im Anhang der Verordnung in dem Abschnitt "Verkehrsministerium "im Abschnitt" im Vertragsverletzungsverfahren in Fragen der Straßenverkehrssicherheit und der Kontinuität über die Verkehrs- und Straßenverkehrswirtschaft und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang" in der vierten Spalte wird nach den Worten "Gesetz Nr. 361 / 2000 Coll, über den Straßenverkehr" Folgendes hinzugefügt:
"Gesetz Nr. 247 / 2000 Slg., über die Erlangung und Verbesserung der beruflichen Kompetenz für den Antrieb von Kraftfahrzeugen und zur Änderung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung; "
14. Im Anhang des Erlasses in dem Abschnitt "Verkehrsministerium "im Abschnitt" in Vertragsverletzungsverfahren in Fragen der Straßenverkehrssicherheit und Kontinuität in der Verkehrs- und Straßenverkehrswirtschaft und damit zusammenhängenden Verwaltungsverfahren" in Spalte 4 werden die Worte "Gesetz Nr. 71 / 1967 Slg., über Verwaltungsverfahren (Administrative Verordnung) " gestrichen.
15. Im Anhang des Erlasses im Abschnitt "Verkehrsministerium" wird nach dem Abschnitt folgender Abschnitt eingefügt: Im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens bei Fragen der Straßenverkehrssicherheit und der Kontinuität über den Verkehr, die Straßenverkehrswirtschaft und die damit verbundenen Verwaltungsverfahren:
při správním
rozhodování
o řidičských
oprávněních
a řidičských
průkazech
zákon č. 361/2000 Sb., o provozu na pozemních komunikacích
a o změnách některých předpisů, ve znění pozdějších předpisů
„.
16. Im Anhang des Erlasses in der Rubrik "Ministry of Finance" in der Rubrik "Taxes" in Spalte 4 wird comma durch einen Punkt ersetzt und "Act Nr. 320 / 2001 Coll., on Financial Control; - Financial Control".
17. Im Anhang des Erlasses im Abschnitt "Arbeitsministerium und soziale Angelegenheiten" wird der Abschnitt "Zivildienst" einschließlich des Textes in Spalte 3 und 4 gestrichen.
18. Im Anhang des Erlasses im Abschnitt "Ministerium für Industrie und Handel "im Abschnitt" Geschäftsbetrieb" in Spalte 4 werden die Worte "Gesetz Nr. 303 / 1993 Coll., über die Abschaffung des staatlichen Tabakmonopols und über die damit verbundenen Maßnahmen " gestrichen.
19. Im Anhang des Erlasses in der Rubrik "Ministerium für Bildung, Jugend und Sport" lautet Spalte 4 wie folgt:
"Gesetz Nr. 561 / 2004 Slg., über Vorschule, Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung (Bildungsgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 383 / 2005 Slg.
Auf Ebene der regionalen Behörde:
- eine konzeptionelle Tätigkeit, bestehend aus der Schaffung einer langfristigen Absicht, das Bildungssystem in der Region zu erziehen und zu entwickeln oder einen Jahresbericht über den Staat und die Entwicklung des Bildungssystems in der Region,
- Entscheidungsfindung und andere Tätigkeiten im Rahmen des Schul- und Schulregisters;
- weitere Entscheidungsfindung im Verwaltungsverfahren - insbesondere die Erfüllung der Aufgaben des übergeordneten Verwaltungsorgans der vom Staat, dem Bezirk, der Gemeinde oder der Gemeinde, der Entscheidung über die Anerkennung der ausländischen Bildung, der Entscheidung über die Ausbildung von Schülern mit tiefen geistigen Behinderungen, der Prüfung des Kurses und der Ergebnisse der abschließenden Prüfung, der endgültigen Prüfung und Entlastung,
- Tätigkeiten im Rahmen der Aufgliederung und Bereitstellung staatlicher Haushaltsmittel für die Tätigkeiten von Schulen und Bildungseinrichtungen, die von der Region, Kommunen, Kommunen oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Verwaltung Kontrolle der Verwendung solcher Mittel, deren finanzielle Abwicklung, Agraranalysen und die Zusammenfassung der Konten festgelegt werden;
- die Schaffung von Bedingungen für die Vorbereitung und Bewertung des gemeinsamen Teils der Abschlussprüfung und ihrer Organisation,
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten aus Schulmatrizen und Dokumentation von Schulen und Schuleinrichtungen, die von der Region, Kommunen oder Kommunen eingerichtet wurden;
- andere administrative Tagesordnungen, insbesondere die Zustimmung zur Einrichtung eines Lehrbeauftragten, die Einrichtung einer Klasse, einer Abteilung oder einer Studiengruppe mit modifizierten Ausbildungsprogrammen, die Ernennung der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse für Abschlussprüfungen, Abschlussprüfungen und Entlastung.
Auf der Ebene der Gemeindeverwaltung der Gemeinde mit erweitertem Umfang:
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten aus Schulmatrizen und der Dokumentation von Schulen und Schuleinrichtungen, die von Kommunen oder Gemeindenverbänden gegründet wurden;
- die Abwicklung von Haushaltsmitteln für die Tätigkeiten von Schulen und Schuleinrichtungen, die von Gemeinden oder Gemeindeverbänden eingerichtet werden, und die Bearbeitung von Analysen der Verwaltung dieser Fonds."
20. Im Anhang des Erlasses in dem Abschnitt "Ministerium des Innern " des Abschnitts" Verletzungen gegen öffentliche Ordnung, Ziviles Leben und Eigentum" der vierten Spalte werden die Worte "Gesetz Nr. 71 / 1967 Coll., über Verwaltungsverfahren (Administrative Code) " gestrichen.
21. Im Anhang des Erlasses im Abschnitt "Ministerium des Innern "im Abschnitt" Matrix und Bürgerschaft" in der vierten Spalte wird nach den Worten "Act Nr. 40 / 1993 Coll., on the Acquisition and Loss of Citizenship of the Czech Republic" folgendes eingefügt:
"Gesetz Nr. 21 / 2006 Slg., über die Überprüfung der Übereinstimmung einer Kopie oder Kopie mit dem Instrument und über die Überprüfung der Echtheit der Unterschrift und über die Änderung bestimmter Gesetze (Verification Act),
Verordnung Nr. 207 / 2001 Slg., Durchführungsgesetz Nr. 301 / 2000 Slg., über Matrices, Namen und Nachnamen und über die Änderung bestimmter verwandter Rechtsakte, geändert;
Verordnung Nr. 36/2006 Slg. über die Prüfung der Übereinstimmung der Kopie oder Kopie mit dem Instrument und über die Überprüfung der Echtheit der Unterschrift;
Gesetz Nr. 94 / 1963 Slg., über Familie, geändert;
Gesetz Nr. 97 / 1963 Slg., über das Internationale Privatrecht und das Verfahrensrecht, geändert;
Gesetz Nr. 634 / 2004 Slg., über Verwaltungsgebühren, geändert;
22. Im Anhang des Ordens im Abschnitt "Ministerium des Innern "unter der Überschrift" Matrix und Bürgerschaft" in Spalte 4 werden die Worte "- Eintragung von Geburt, Ehe, Tod, - Eintragung von Namen und deren Verwendung und Änderungen" durch folgende ersetzt:
"- Einträge von Matrixereignissen, Matrizen einschließlich Änderungen und Korrekturen;
- Überprüfung der Verwaltung von Matrixbüchern und Dokumenten,
- Überprüfung der Matrixdokumente, wenn sie im Ausland verwendet werden sollen,
- die Liste der Dokumente zu halten und zu aktualisieren,
- Überprüfung der fachlichen Kompetenz des Personals zur Aufrechterhaltung der Matrix-Bücher und zur Erfüllung der Aufgaben, die in der Verwaltung der Matrix-Bücher und der Sammlungen von Dokumenten vorgesehen sind,
- Austausch und Beratung von Matrizen,
- die Verwendung und Änderung des Nachnamens und Nachnamens,
- Überprüfung der Übereinstimmung der Kopie oder Kopie mit dem Instrument und der Echtheit der Unterschrift,
- das Verfahren zur Erlangung des Erwerbs und der Aussetzung der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik und des Antrags auf Zertifizierung (Zertifikat) der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik."
23. Im Anhang des Dekrets im Abschnitt "Ministerium des Innern "im Abschnitt" Bevölkerungsregistrierung, Bürgerkarten und Reisedokumente" in Spalte 4 werden die Worte "Act Nr. 256 / 1992 Coll., zum Schutz personenbezogener Daten in Informationssystemen" und die Worte "- die Verarbeitung von Daten für das Informationssystem über Bürger, Ausländer und Asylbewerber" gestrichen.
24. Im Anhang des Erlasses im Abschnitt "Ministerium des Innern "im Abschnitt" Zivilschutz und Verteidigung" in Spalte 4 die Worte "Gesetz Nr. 222 / 1990 Coll., zum Schutz der Tschechischen Republik, geändert durch Gesetz Nr. 320 / 2002 Coll. "werden durch das Gesetz Nr. 222 / 1999 Slg., zum Schutz der Tschechischen Republik, geändert" ersetzt.
25. Im Anhang des Erlasses in der Rubrik "Landwirtschaftsministerium "unter der Überschrift" Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft" unter der Überschrift "Forestry and jagd 'in Spalte vier, die Worte" Verordnung Nr. 82 / 1996 Coll., über die genetische Klassifikation, Walderneuerung, Aufforstung und Registrierung in der Verwaltung von Saatgut und Waldsamen" durch die Worte "Decree No 139 / 2004 Collive
26. Im Anhang des Erlasses in der Rubrik "Landwirtschaftsministerium" in der Rubrik "Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft" in der Zeile "Forestry and jagd" in der vierten Spalte wird nach den Worten "Landwirtschaftsministerium Nr. 219 / 1998 Slg." folgendes eingefügt:
"Gesetz Nr. 149 / 2003 Slg., über die Umwälzung von waldrelevanten Arten und künstlichen Kreuzungen für die Walderneuerung und Aufforstung sowie über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz über den Handel mit forstwirtschaftlichem Fortpflanzungsmaterial); Dekret Nr. 29 / 2004 Slg., Durchführungsgesetz Nr. 149 / 2003 Slg., über den Handel mit forstwirtschaftlichem Fortpflanzungsmaterial; "
27. Im Anhang des Erlasses in dem Abschnitt "Landwirtschaftsministerium "unter der Überschrift" Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft" unter der Überschrift "Forestry and jagd" in Spalte 4 die Worte" Leitlinien Nr. 26 des Landwirtschaftsministeriums, des Forstministeriums, für die Anwendung der §§ 37, 41 bis 45 des Gesetzes Nr. 289 / 1995 Slg., über Forstwirtschaft und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze (Forestry Act) und Dekret MZ Nr. 100 / 1996 Slg., zur Festlegung der Formalitäten für die Erteilung von Lizenzen in der Forstwirtschaft und der Einzelheiten und Lizenzierung in der Forstwirtschaft;';
28. Im Anhang des Erlasses in der Rubrik "Landwirtschaftsministerium" in der Rubrik "Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft" in der Reihe "Forestry und Jagd" in der vierten Spalte wird nach den Worten "Landwirtschaftsministerium Nr. 245 / 2002 Coll., zum Zeitpunkt der Fischerei für jede Art von Spiel und zu den näheren Bedingungen für die Durchführung der Jagd" eingefügt:
"Decree No. 491 / 2002 Coll., über die Methode zur Bestimmung der Mindest- und Standardtierpopulationen und zur Einstufung von Möchtegern oder Teilen davon in Qualitätsklassen;
Verordnung Nr. 7/2004 Slg., über die Beurteilung der Bedingungen für Fasanen und über das Verfahren zur Definition eines Teils der Chase als Fasan;
Verordnung Nr. 553/2004 Slg. über die Bedingungen, Muster und nähere Leitlinien für die Erstellung des Jagdplans;
29. Im Anhang des Erlasses in der Rubrik "Landwirtschaftsministerium" in der Rubrik "Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft" in der Reihe "in der Landwirtschaft in der vierten Spalte, die Worte" Gesetz Nr. 102 / 1963 Coll., auf Fischerei" ersetzt durch die Worte "Gesetz Nr. 99 / 2004 Coll., auf dem Pond, die Ausübung des Fischereirechts, die Fischereiwächter, die Erhaltung der Meeresfischerei Ressourcen und die Änderung bestimmter Gesetze ".
30. Im Anhang des Erlasses in der Rubrik "Landwirtschaftsministerium "im Abschnitt" Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft" in der Reihe "Landwirtschaft " in der vierten Spalte, die Worte" Dekret Nr. 296 / 2001 Coll. " werden gestrichen.
31. Im Anhang des Erlasses in der Rubrik "Landwirtschaftsministerium" in der Rubrik "Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft" in der Reihe "in der Landwirtschaft "in der vierten Spalte, die Worte" Dekret Nr. 103 / 1963 Coll., Umsetzung des Fischereigesetzes" werden durch die Worte "Dekret Nr. 197 / 2004 Coll., Durchführungsgesetz Nr. 99 / 2004 Coll., auf dem Pond, die Ausübung des Fischereirechts, die
32. Im Anhang des Dekrets in der Rubrik "Landwirtschaftsministerium" in der Rubrik "Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft" in der Reihe "in der Landwirtschaft in der vierten Spalte, die Worte" Gesetz Nr. 147 / 1996 Slg., über Phytosanitary Care" werden durch die Worte "Gesetz Nr. 326 / 2004 Slg., über Phytosanitary Care und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze, in der Fassung, geändert.
33. Im Anhang des Erlasses im Abschnitt "Umweltschutz" der Rubrik "Natur- und Landschaftsschutz" die Worte "Gesetz Nr. 16 / 1997 Slg., über die Bedingungen für die Einfuhr und Ausfuhr von gefährdeten Arten wilder Tiere und Pflanzen und andere Maßnahmen zum Schutz dieser Arten, geändert durch Gesetz Nr. 320 / 2002 Slg. „werden durch das Gesetz Nr. 100/2004 Slg., über den Schutz von Arten wilder Tier- und Pflanzenarten durch Regelung des Handels ersetzt, und andere Maßnahmen zum Schutz dieser Arten und zur Änderung bestimmter Gesetze (Gesetz über den Handel mit gefährdeten Arten); Verordnung (EG) Nr. 338 / 97/EG des Rates über den Schutz von Arten wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch die Regelung des Handels in dieser Verordnung);
34. Im Anhang des Erlasses in der "Ministerium of the Environment 'section, the Section" gefährliche Stoffe und Zubereitungen, einschließlich des Textes in Spalte 3 und 4 wird gestrichen.
35. Im Anhang des Dekrets in der Spalte "Ministry of the Environment "section of the" Major Accidents Prevention of Selected Hazardous Chemicals or Chemicals" ist die dritte Spalte wie folgt:
"im Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Chemikalien und chemischen Produkten und der Verhütung von Unfällen, die durch solche Stoffe verursacht werden".
36. Im Anhang des Erlasses im Abschnitt "Umweltministerium "im Abschnitt" Vorbeugung von schweren Unfällen durch ausgewählte gefährliche Chemikalien oder chemische Zubereitungen" in der vierten Spalte wird nach den Worten "Abschnitt 25 (4)" Folgendes eingefügt:
"Gesetz Nr. 356 / 2003 Slg., über Chemikalien und Chemikalien und zur Änderung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung;
- Kontrolle und Redressierung gemäß den Bestimmungen der Gesetze,
- Verwaltungsentscheidungen und Aufsicht über die Einhaltung des Gesetzes und die Einführung von Geldbußen.
37. Im Anhang des Erlasses im Abschnitt "Ministerium für Umwelt "unter der Überschrift" Schutz des Agrarsegelfonds" in Spalte 3 werden die Worte "und Umweltverträglichkeitsprüfung " gestrichen.
38. Im Anhang des Erlasses im Abschnitt "Umweltschutz "im Abschnitt" Schutz des Agrarsegelfonds" in der vierten Spalte, nach den Worten "- die Einführung von Sanktionen - § 20 "Koma wird durch den Punkt und die Worte" Gesetz Nr. 100 / 2001 Slg., über Umweltverträglichkeitsprüfung; - Verwaltungstätigkeit in der Umweltverträglichkeitsprüfung, - Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen";
39. Im Anhang des Erlasses im Abschnitt "Umweltministerium" wird am Ende der Tabelle folgender Abschnitt angefügt:
při posuzování
vlivů na životní
prostředí
a integrované
prevenci
a omezování
znečištění
Na úrovni krajského úřadu:
zákon č. 100/2001 Sb., o posuzování vlivů na životní prostředí, ve znění zákona č. 93/2004 Sb.;
- stanovení předmětu a rozsahu posuzování, záměru, koncepce, dotčeného území, dotčených územních
samosprávných celků, dotčených správních úřadů, kategorií posuzovaných záměrů, jejich členění, určení, zda záměr či koncepce naplňuje dikci zákona, zařazení záměru,
- zajištění účasti veřejnosti v procesu posuzování,
- kontrola náležitostí vzniklých dokumentů (oznámení, oznámení koncepce, dokumentace, vyhodnocení koncepce, posudek) a jejich dodržování při vydávání závěru zjišťovacího řízení či stanoviska,
- zveřejňování dokumentů vzniklých v průběhu procesu posuzování,
- zajištění dodržování povinností úřadů vykonávajících státní správu na úseku posuzování vlivů na životní prostředí,
- posuzování vlivů na životní prostředí při územním a stavebním řízení,
zákon č. 76/2002 Sb., o integrované prevenci, ve znění pozdějších předpisů;
- realizace působnosti orgánů státní správy v IPPC,
- kontrola plnění povinností provozovatelů IPPC zařízení,
- vedení povolovacích řízení a určení poplatků,
- zajištění účasti veřejnosti v procesu integrovaného povolování,
- zveřejňování dokumentů vzniklých v průběhu procesu integrovaného povolování,
- stanovení a aplikace nejlepších dostupných technik (BAT),
- kontrola integrovaných povolení a provozu zařízení a stanovení sankcí,
- zajištění monitoringu a integrovaný registr znečišťování,
- uplatnění integrované prevence při územním a stavebním řízení.
“.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Die Beamten, die vor dem Tag der Anwendung dieses Beschlusses in einem Sonderprüfungsverfahren eingeschrieben wurden, vervollständigen diese nach den geltenden Rechtsvorschriften.
Čl. III
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. März 2006 in Kraft.
Minister:
Mgr. Bublan v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 41 / 2006 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 512 / 2002 Slg., über die besondere Zuständigkeit der Beamten der lokalen Behörden
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.02.2006
In Kraft seit01.03.2006
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf