Gesetz Nr. 41/1994

Gesetz über die Erhöhung der Renten, die die einzige Quelle für Einkommen und Sozialrenten sind

Gültig In Kraft seit 01.04.1994
ANHANG
DIE RECHT
vom 15. Februar 1994
über die Erhöhung der Renten, die die einzige Einkommens- und Sozialrentenquelle sind
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
§ 1
(1) Die Grenzen der Renten, die die einzige Einkommensquelle sind, sind CZK 1.040 pro Monat nach § 54 Abs. 1 und § 68 Abs. 1 des Sozialversicherungsgesetzes und CZK 1.040 pro Monat nach § 54 Abs. 2 und 68 Abs. 2 des Sozialversicherungsgesetzes.
(2) Die am Tag der Anwendung dieses Gesetzes gezahlten Renten, die als einzige Einkommensquelle berichtigt worden sind, werden ohne Anwendung von der Zahlung der Rente nach dem 31. März 1994 erhöht.
(3) Alters-, Behinderten-, Witwer-, Witwer- und Waisenkinder, die noch nicht als einzige Einkommensquelle bereinigt sind und die unter dem in Absatz 1 festgelegten Niveau liegen, werden frühestens auf Antrag der nach dem 31. März 1994 fälligen Zahlung der Rente angepasst.
§ 2
(1) Der Betrag der in § 52 Abs. 2 des Sozialversicherungsgesetzes (1) vorgesehenen Sozialrente beträgt nicht mehr als 2040 CZK pro Monat für den einzelnen und nicht mehr als 3520 CZK pro Monat für den Familienangehörigen.
(2) Die Sozialrenten nach § 52 Abs. 2 des Sozialversicherungsgesetzes (1) können auf Antrag bis zu den in Absatz 1 genannten Beträgen gewährt oder erhöht werden, nicht früher als bei der Zahlung der nach dem 31. März 1994 fälligen Rente.
§ 3
Im April 1994 sind die Renten, die als einzige Einkommensquelle berichtigt werden, gleich dem doppelten Unterschied zwischen dem bei der Zahlung der Rente im April 1994 fälligen Rentenbetrag und dem Betrag der Rente, der bei der Zahlung der im April 1994 fälligen Rente nach den geltenden Bestimmungen vor Anwendung dieses Gesetzes fällig gewesen wäre.
§ 4
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1994 in Kraft.
Uhde v. r.
Havel v. r.
Klaus v. r.
1) Gesetz Nr. 100/1988 Slg., über soziale Sicherheit, geändert durch Gesetz Nr. 110/1990 Slg., Gesetz Nr. 180/1990 Slg., Gesetz Nr. 1/1991 Slg., Gesetz Nr. 46/1991 Slg., Gesetz Nr. 306/1991 Slg., Gesetz Nr. 482/1991 Slg., Gesetz Nr. 578/1991 Slg. 1993, Nr.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 41/1994
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.03.1994
In Kraft seit01.04.1994
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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