Regierungsverordnung Nr. 41 / 1952 Coll.

Verordnung zur Festlegung von Rechnungslegungsgrundsätzen (Berechnungsgrundsätze)

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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