Dekret Nr. 408 / 2004 Coll.
Beschluss zur Festlegung der Bedingungen des Antrags auf Genehmigung des Finanzministeriums für die Ausgabe von kommunalen Anleihen und Anhängen zum Antrag
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.