Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 400 / 2023 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Erklärung eines Durchschnittslohns von 100 und siebenundsiebzig jährlich in der Volkswirtschaft über die umgerechnete Zahl der Arbeitnehmer im ersten bis dritten Quartal 2023 im Sinne von § 203a Arbeitsgesetzbuch

Zeitliche Textfassungen

27.12.2023 Verkündet
In Kraft seit 27.12.2023

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