Regierungsverordnung Nr. 40 / 2022 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 565/2020 Slg. über die Bedingungen für die Gewährung einer indirekten Kostenkompensation für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise ein erhebliches Risiko von CO2-Emissionen festgestellt wurde

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
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Auf diese Vorschrift verweisen

Regierungsverordnung Nr. 565 / 2020 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Entschädigung indirekter K...
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