Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 40 / 2019 Coll.

Mitteilung des Finanzministeriums zur Ausgabe des MF-Bereichs Nr. 02 / 2019, Ausgabe einer Liste von Waren mit regulierten Preisen für 2019

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 15.02.2019
40
GEMEINSCHAFT
Finanzministerium
vom 5. Februar 2019
zur Ausgabe des Bereichs MF No 02 / 2019 zur Ausgabe der Liste der Waren mit geregelten Preisen für 2019
Das Finanzministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg. zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass am 28. Januar 2019 das Finanzministerium am 28. Januar 2019 eine MF-Maßnahme Nr. 02 / 2019 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen aus dem Verhältnis Nr. 01 / 2019 für 2019 ausgestellt hat.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Finanzminister:
JUDr. Schiller, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Finanzministeriums Nr. 40 / 2019 Coll., zum Thema MF-Bereich Nr. 02 / 2019, Ausgabe einer Liste von Waren mit regulierten Preisen für 2019
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum15.02.2019
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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