Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 40/1996
Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aushandlung des Abkommens zwischen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik und dem Ministerium der flämischen Gemeinschaft des Königreichs Belgien über die Zusammenarbeit im Bereich der Sekundarbildung
Gültig
Mitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag
Textfassungen:
29.02.1996
40
Kommunikation
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten gibt bekannt, dass am 16. November 1995 das Abkommen zwischen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik und dem Ministerium der flämischen Gemeinschaft des Königreichs Belgien über die Zusammenarbeit im Sekundarbereich in Brüssel unterzeichnet wurde.
Die Vereinbarung gemäß Artikel 6 ist am Tag der Unterzeichnung in Kraft getreten.
Die tschechische, niederländische und englische Fassung des Arrangements, die für seine Interpretation entscheidend ist, kann vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport konsultiert werden.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 40 / 1996 Slg. über die Aushandlung des Abkommens zwischen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Tschechischen Republik und dem Ministerium der flämischen Gemeinschaft des Königreichs Belgien über die Zusammenarbeit im Bereich der Sekundarbildung |
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| Art der Vorschrift | Mitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 29.02.1996 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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