Das Verfassungsgericht fand Nr. 4 / 2026 Coll.
Feststellungen des Verfassungsgerichts sp. zn. Pl. ÚS 32 / 25 betreffend die Nichtigerklärung von Artikel 9 Absatz 7 des Erlasses des Justizministeriums Nr. 177 / 1996 Slg. über die Vergütung von Rechtsanwälten und die Entschädigung von Rechtsanwälten für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (Rechtstarif), geändert
Gültig
Das Verfassungsgericht fand
Textfassungen:
15.01.2026
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Gesetz Nr. 222 / 2016 Coll. stellt dem Innenministerium in § 12 (9) zur Verarbeitung des Gesetzes zur Veröffentlichung und Erstellung und Aufzeichnung von strukturierten Daten des Gesetzes in die 30 Kalendertage Sammlung zur Verfügung. In den in § 12 Abs. 8 des Gesetzes genannten Fällen ist das Innenministerium jedoch verpflichtet, das Gesetz der Sammlung von Rechten und internationalen Verträgen früher zu erklären, in der Regel zu einem von der Person, die ihre Veröffentlichung beantragt, festgesetzten Zeitpunkt, wenn die Bedingung des Bestehens eines überwiegenden Interesses erfüllt ist (möglicherweise, wenn die anderen in § 12 Abs. 8 vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind). In solchen Fällen sollte ein rechtsverbindlicher Rechtsakt im PDF-Format veröffentlicht werden, bevor der Rechtsakt zu einer strukturierten Fassung verarbeitet wird (und alle seine Zeitversionen und die Zeitversionen der geänderten Rechtsvorschriften erstellt und alle damit verbundenen Metadaten bereitgestellt werden). Diese strukturierten Daten werden der Erhebung nach der Verarbeitung hinzugefügt, wobei die übliche Verarbeitungszeit und die Datenzugabe in einer solchen Situation 15 Arbeitstage nach der Veröffentlichung des Rechtsakts betragen. Im Falle eines Großakts kann die Digitalisierung für die Veröffentlichung eines Rechtsaktes (§ 12 Absatz 9 des Gesetzes) den vollen Zeitraum von 30 Kalendertagen für das Innenministerium verlangen.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Feststellungen des Verfassungsgerichts Nr. 4 / 2026 Coll., sp. zn. Pl. ÚS 32 / 25 betreffend die Nichtigerklärung des § 9 Abs. 7 des Erlasses des Justizministeriums Nr. 177 / 1996 Coll., über die Vergütung von Rechtsanwälten und die Entschädigung von Rechtsanwälten für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (Rechtstarif), geändert |
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| Art der Vorschrift | Das Verfassungsgericht fand |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 15.01.2026 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Öffentliche Verträge 1
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Správa Národního parku Šumava
Dana Šalátová FIAVI s.r.o.
64 944 CZK
22.12.2016
Quelle:
Hlídač státu
(CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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