Vollständiger Text des Gesetzes Nr. 4 / 2006 Coll.
Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 252/1997 Slg. über die Landwirtschaft, wie sich aus nachfolgenden Änderungen ergibt
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.