Verordnung Nr. 4 / 1980
Verordnung des Bundesministeriums des Innern über die außerordentliche Berichterstattung des Wohnsitzes der Bürger im Zusammenhang mit der Übertragung zentraler Bevölkerungsdaten auf die automatisierte Verarbeitung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.