Verordnung Nr. 4 / 1980

Verordnung des Bundesministeriums des Innern über die außerordentliche Berichterstattung des Wohnsitzes der Bürger im Zusammenhang mit der Übertragung zentraler Bevölkerungsdaten auf die automatisierte Verarbeitung

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Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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