Dekret des Außenministers Nr. 4 / 1963 Coll.

Verordnung des Ministers für auswärtige Angelegenheiten über Vereinbarungen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und dem Königreich Dänemark, dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden über die gegenseitige Befreiung der Fluggesellschaften von der Besteuerung

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