Dekret Nr. 4 / 1959 Coll.
Verordnung über das Abkommen zwischen der Tschechoslowakischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Beilegung herausragender Sachfragen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.