Dekret Nr. 4 / 1950 Coll.
Verordnung über das am 25. April 1948 in Prag unterzeichnete Interimsabkommen über Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Tschechoslowakischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.