Act Nr. 4 / 1947 Coll.
Gesetz über die Behandlung von Lohn- und Dienstleistungsbedingungen von Lehrkräften der manuellen Arbeit (domestische Lehre)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.