Dekret Nr. 4 / 1946 Coll.
Verordnung über die Zahlung von Abzügen von Pensionssteuer, Einkommenssteuer, Tantiumsteuer und außerordentlichen Steuern auf Dividenden und Zinsen auf bestimmte Wertpapiere fester Zinssätze
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.