Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 397 / 2025 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten, die für die Zwecke der Krankenversicherung die Höhe der Kürzungsgrenzen für die Anpassung der im Jahr 2026 geltenden täglichen Bewertungsgrundlage erklärt

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 10.10.2025
397
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 8. Oktober 2025
für die Zwecke der Krankenversicherung die Höhe der Kürzungsgrenzen für die Anpassung der im Jahr 2026 geltenden täglichen Bewertungsgrundlage
Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 22 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 187 / 2006 Slg., über Krankenversicherung, erklärt, dass in 2026 oben
a) die erste Reduktionsgrenze für die Einstellung der Tagesmessbasis ist CZK 1.633,
b) die zweite Reduktionsgrenze für die Einstellung der Tagesmessbasis CZK 2,449,
c) die dritte Reduktionsgrenze zur Einstellung der Tagesmessbasis ist CZK 4,897.
Minister:
Ing. Jurečka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 397 / 2025 Coll., die für die Zwecke der Krankenversicherung die Höhe der Kürzungsgrenzen für die Anpassung der im Jahr 2026 geltenden Tagesbeurteilungsgrundlage erklärt
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum10.10.2025
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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