Regierungsverordnung Nr. 396 / 2015 Coll.

Regierungsverordnung über die Besatzung von Soldaten im aktiven Dienst zur Ausführung von Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik in der Zeit bis zum 31. Dezember 2016

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz Nr. 273 / 2008 Coll.
Gesetz über die Polizei der Tschechischen Republik
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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