Regierungsverordnung Nr. 396 / 2015 Coll.
Regierungsverordnung über die Besatzung von Soldaten im aktiven Dienst zur Ausführung von Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik in der Zeit bis zum 31. Dezember 2016
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz Nr. 273 / 2008 Coll.
Führt durch
Gesetz über die Polizei der Tschechischen Republik
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.