Dekret Nr. 396 / 2010 Coll.

Verordnung über die Bestimmung des Wertes des Punktes, der Höhe der für die öffentliche Krankenversicherung zu zahlenden Krankenversicherungszahlungen und der Regelungsgrenzen für das im Rahmen der öffentlichen Krankenversicherung für 2011 vorgesehene Gesundheitsvolumen

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