Verordnung Nr. 391 / 1992 Slg.
Dekret des Bundesministeriums für Außenhandel zur Änderung und Ergänzung des Dekrets Nr. 14/1988 Slg., das den Beschluss des Schiedsgerichts der Tschechoslowakischen Handelskammer in der Fassung des Dekrets Nr. 136/1990 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Hebt auf
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften